Was bedeutet Schwerbehinderung? Kriterien, Merkmale und Nachteilsausgleiche
Beim Austausch hier in der O-Mamori Community wird immer wieder deutlich, wie sehr kardiologische und onkologische Erkrankungen das gesamte Leben verändern. Neben der medizinischen Behandlung stellen sich viele Fragen der Existenzsicherung, der Unterstützung im Alltag und der sozialrechtlichen Absicherung. In diesem Beitrag schauen wir uns näher an, was der Begriff Schwerbehinderung bedeutet und wie du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen kannst.
Der Status der Schwerbehinderung wird in einem Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung GdB dokumentiert. Der GdB kann zwischen 0 und 100 liegen, ab einem GdB von 50 spricht man von Schwerbehinderung, aber bereits ab einem GdB von 30 ist eine sogenannte Gleichstellung möglich, das schauen wir uns später genauer an. Für die Bemessung des GdB ist weniger die Diagnose, etwa Herzinfarkt, entscheidend, sondern die tatsächliche Leistungseinbuße, das klinische Bild und die Funktionseinschränkungen im Alltag. Wörtlich heißt es in der Verordnung: „Der Herzinfarkt als Diagnose führt daher nicht automatisch zu einem bestimmten Einzel-GdB“. Die zugrundeliegenden Kriterien sind in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen definiert. Die GdB-Tabelle für Herz-Kreislauferkrankungen findest du hier. Für onkologische Erkrankungen findest du diese Grundsätze bei einzelnen Organen, so etwa für Brustkrebs im Bereich „Weibliche Geschlechtsorgane“.
So stellst du den Antrag auf Schwerbehinderung
Häufig ist das Versorgungsamt die richtige Anlaufstelle, um einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, Je nach Region kann es jedoch auch das Amt für soziale Angelegenheiten oder das Bürgerbüro in der Stadtverwaltung sein. Alle diese Stellen sind verpflichtet, dich zu beraten und die zuständige Stelle zu benennen. Anträge im Sozialrecht können zunächst formlos und mit einem Satz gestellt werden, das haben wir hier im Beitrag „Antrag und Widerspruch“ schon einmal erklärt. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag direkt so vollständig als möglich einzureichen und so den Entscheidungsprozess zu beschleunigen. Wichtige Elemente dabei sind: Vollständige Personenangaben, Passbild mit Namen + Geburtsdatum auf der Rückseite, aktuelle medizinische Unterlagen mit Diagnosen, bereits vorliegende Gutachten und weitere Dokumente, aus denen die mit der Erkrankung verbundenen Einschränkungen hervorgehen. Auf der Grundlage deines Antrages wird dann ein Grad der Behinderung GdB festgelegt, woraus sich verschiedene Nachteilsausgleiche ergeben. Wenn du mit mindestens 18 Wochenstunden berufstätig bist, kannst du ab einem GdB von 30 bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Das Ziel der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist es, behinderungsbedingte Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Die Gleichstellung kann dir helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten. Weitere Informationen und das Antragsformular findest du hier.

Was sind Nachteilsausgleiche und Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht?
Nachteilsausgleiche sollen deine behinderungsbedingten Einschränkungen ausgleichen. Deshalb spricht man auch nicht von Vergünstigungen oder ähnlichem. Grundsätzlich unterscheidet man GdB-abhängige Nachteilsausgleiche und solche, die an Merkzeichen gebunden sind. Die einzelnen Bestimmungen können leicht unübersichtlich werden und sich im Laufe der Zeit ändern, deshalb sind Webseiten hilfreich, die alles gut strukturieren und immer aktuell halten. Eine solche Quelle bietet das gemeinnützige beta-Institut, das wir hier für die GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche verlinken.
Merkzeichen sind spezielle Kennungen, die du unter Umständen zusätzlich zum Grad der Behinderung erhalten kannst. Eine Übersicht wichtiger Merkzeichen haben wir hier für dich zusammengestellt. Eine gute Anlaufstelle bei allen Fragen zu Schwerbehinderung und Merkzeichen ist der Sozialverband VdK, dessen Seite zum Schwerbehindertenausweis haben wir hier für dich verlinkt.

Darauf solltest du besonders achten
In der Einführung haben wir bereits darauf hingewiesen, dass der Status der Schwerbehinderung und der genaue Grad der Behinderung nicht dauerhaft mit einer Diagnose verbunden ist. Vielmehr kommt es darauf an, welche Leistungseinbußen und Einschränkungen deine Erkrankung im Alltag für dich mit sich bringt. Und dieser Zustand kann sich ändern, das wollen wir an einem Beispiel erläutern. Nach einer Herztransplantation wird auf Antrag grundsätzlich ein GdB von 100 zugeteilt und bleibt für 2 Jahre bestehen. Der Fachbegriff lautet Heilungsbewährung. Nach 2 Jahren erfolgt eine Überprüfung des individuellen Gesundheitszustandes, ist die Transplantation sehr gut verlaufen mit deutlich verbesserter Allgemeinsituation, kann der GdB bis auf 70 zurückgestuft werden. (bei anderen Erkrankungen sogar bis auf GdB 50) Umgekehrt kannst du auch bei gleichbleibender Diagnose immer einen Verschlimmerungsantrag stellen, wenn du im Alltag stärker eingeschränkt bist als etwa zu Beginn der Erkrankung. Bevor du einen Verschlimmerungsantrag stellst, solltest du dich genau informieren und am besten beraten lassen, denn ein Verschlimmerungsantrag kann sogar dazu führen, dass dein GdB zurückgestuft wird. Hierzu ein Beispiel: Bei einer Patientin mit onkologischer Erkrankung war ein GdB von 80 festgestellt worden. Im Zuge der Behandlung entwickelte sie einen Diabetes, der jedoch sehr gut medikamentös eingestellt war und sie im Alltag nicht beeinträchtigte. Zeitgleich hatten sich einige Einschränkungen durch die onkologische Grunderkrankung sowie die Behandlung verbessert. Ihr Verschlimmerungsantrag führte dazu, dass der GdB von 80 auf 50 herabgestuft wurde. Dieser Hinweis soll dich keineswegs abschrecken, sondern auf Risiken hinweisen und ein sorgsames Vorgehen bei jeder Antragsstellung nahelegen.
Was sind deine persönlichen Erfahrungen mit dem Thema Schwerbehinderung? Du kannst diese direkt in die Kommentare schreiben. Auch Fragen und weitere Themenvorschläge sind sehr willkommen.
HINWEIS: Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Experten. Die Informationen sind allgemein gehalten und können nicht alle individuellen Umstände berücksichtigen. Für verbindliche Auskünfte und vor wichtigen Entscheidungen empfehlen wir, fachkundigen Rat einzuholen. Daiichi Sankyo übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen.
Foto und Illustrationen: Canva-Lizenz
Freigabenummer: DE/CVD/08/26/0019




