Vorsorgedokumente sind unverzichtbar und so einfach geht es
Hand aufs Herz, hast du schon eine schriftliche Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellt? Falls nicht, dann erfährst du in diesem Artikel, wie einfach es ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Für den „Fall der Fälle“, also etwa bei längerer Bewusstlosigkeit oder wenn du handlungs- und entscheidungsunfähig bist, kannst du Klarheit für dich schaffen und deine Angehörigen entlasten. Genaue Zahlen darüber, wie viele Menschen Vorsorgeregelungen getroffen haben, liegen nicht vor. Beim Zentralen Vorsorgeregister ZVR der Bundesnotarkammer sind 6,5 Millionen Dokumente registriert, jedes Jahr erfolgen rund 360.000 neue Registrierungen, die meisten davon wurden über Notare eingereicht, nur 8 % kommen direkt von Privatpersonen. Das Zentrale Vorsorgeregister erhält jährlich rund 200.000 Anfragen von Betreuungsgerichten und nur in jedem zehnten Fall ist eine Registrierung vorhanden. Das heißt, es werden 180.000 Betreuungsverfahren eingeleitet. Seit Anfang 2023 können auch die behandelnden Ärzt:innen das Zentrale Vorsorgeregister abrufen, wenn Patient:innen nicht ansprechbar sind.
Für die Betroffenen bedeutet das Zeitverzögerung, zusätzliche Kosten und einen ungewissen Ausgang. So weit musst du es nicht kommen lassen. Wie man einfach und rechtssicher Verfügungen erstellen und hinterlegen kann, darüber haben wir mit Claudia Bayer-Feldmann gesprochen. Die Diplom-Psychologin hat zusammen mit ihren beiden Töchtern das Online-Portal regle-deinen-kram.de gegründet, um mehr Menschen zur selbstbestimmten rechtlichen Vorsorge und Ordnung im Papierkram zu motivieren.
Jedes Jahr werden 180.000 Betreuungsverfahren eingeleitet, weil die Betroffenen keine eigenen Verfügungen erstellt haben. Das bringt Zeitverzögerung, zusätzliche Kosten und einen ungewissen Ausgang. Das kann man mit Vorsorgedokumenten ganz leicht vermeiden.
Claudia Bayer-Feldmann
Wie ist „Regle Deinen Kram“ entstanden?
„Ich habe mich über 30 Jahre bei der Alzheimer Gesellschaft München engagiert und dort oft gesehen, in welchen Stress Familien geraten, wenn keine Regelungen für den „Fall der Fälle“ getroffen waren. Und dann haben wir es auch im eigenen Umfeld mit alleinstehenden, älteren Angehörigen erlebt. Als meine beiden Töchter erwachsen wurden, wollte ich sie von Anfang an dafür sensibilisieren, wie wichtig geordnete Verhältnisse in den Unterlagen und Dokumenten sind. Und so haben wir es zusammen angepackt. Unser wichtigstes Ziel ist es, die Eigenverantwortung zu stärken. Für viele Menschen ist die Hürde hoch, sich mit Krankheit und Tod zu beschäftigen. Denen sagen wir, wenn du nichts tust, dann gibst du deine Selbstbestimmung aus der Hand. Das ist übrigens für jedes Alter relevant! „
Wenn du nichts tust, dann gibst du deine Selbstbestimmung aus der Hand. Und Vorsorge ist in jedem Alter wichtig, auch bereits für junge Erwachsene.
Claudia Bayer-Feldmann
Es geht auch um Fürsorge für die Angehörigen, die dann in einer emotional schwierigen Situation auch noch Auseinandersetzungen mit Gerichten, Ärzten oder Behörden führen müssen. Oder sich durch einen Berg an Papieren wühlen müssen, die wie Kraut und Rüben durcheinander liegen.

Es ist viel einfacher, als du denkst.
„Es ist viel einfacher, als du denkst,“ so lautet die Kernbotschaft von Claudia Bayer-Feldmann. „Für die meisten Menschen reichen die rechtssicheren Formularvorlagen, auf die wir verlinken und die es bei offiziellen Behörden gibt. Die drei wichtigsten Dokumente sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung ist nur in speziellen Fällen zwingend vorgeschrieben, etwa bei Immobilien-oder Kreditgeschäften. Auf unserem Portal findet man die wichtigsten Informationen zum Thema Vorsorgedokumente, Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu ihrer Erstellung und ein umfangreiches Ordnungssystem als Excel-Vorlage. Darin können alle Informationen zu Dokumenten, Versicherungen, Bankkonten usw. eingetragen werden. So hat man nicht nur selbst den Überblick, sondern im Notfall auch der oder die Bevollmächtigte. Zusätzlich bieten wir auch Workshops für interessierte Einzelpersonen, Einrichtungen und Organisationen an. Damit ist es für jeden möglich, die Vorsorge in die eigene Hand zu nehmen.“
Ist die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister notwendig?
„Wenn die Dokumente erstellt und unterschrieben sind, dann sollten sie im Bedarfsfall auch auffindbar sind. Es ist wichtig, die Bevollmächtigten einzubinden und sie zu informieren. Sie müssen wissen, wo sie die Originale finden. Auch ein Notfallkärtchen in der Geldbörse mit einem Hinweis und Kontaktdaten kann hilfreich sein. Sinnvoll ist auch eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammerunter https://www.vorsorgeregister.de. Dort wird nur registriert, dass es Vorsorgedokumente gibt und wer bevollmächtigt ist. Die Dokumente selbst werden dort nicht hochgeladen. Die Kosten für diese Eintragung liegen bei rund 25 Euro, das sollte uns eine gute Vorsorgeregelung auf jeden Fall wert sein.“
Ausführliche Informationen gibt es auf www.regle-deinen-kram.de Das Portal wurde ganz aktuell zur Jahresmitte relauncht, dabei wurden die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder sowie das Thema Testament neu aufgenommen.

Hast du Themen im Sozialrecht, die dich besonders interessieren?
Dieser Beitrag zu den Vorsorgedokumenten bildet den Auftakt zu einer losen Reihe von Artikeln, die zentrale Fragen des Sozialrechts beleuchten. Etwa die Frage, wie das Antragsverfahren im Sozialrecht aussieht und was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wurde? Oder die Frage, wie sinnvoll es ist, dir einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen und was dabei der Grad der Behinderung GdB bedeutet?
Unsere O-Mamori Community ist ein Ort des Teilens und der gemeinsamen Gestaltung von Themen. Hast du Fragen zum Sozialrecht oder Themen, die dich besonders interessieren. Dann schreib gerne in das Kommentarfeld direkt unter diesem Artikel, so können es auch die anderen lesen und sich beteiligen.
Zusatzinfo:
Notvertretungsrecht für zusammenlebende Ehepaare
Zum 1.1.2023 wurde das Vormundschafts-und Betreuungsrecht geändert und das sogenannte Notvertretungsrecht ist in Kraft getreten. Mit dem §1358 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch die „Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheit“ eingeführt. Mit dieser neuen Regelung ist es möglich, dass sich Ehepartner: innen in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge für die oder den nicht entscheidungsfähigen Andere:n übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal 6 Monate. Hat sich der Zustand nach 6 Monaten nicht gebessert, entscheidet das Betreuungsgericht, wer zukünftig als Betreuer: in eingesetzt wird. Die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht haben hier klare Vorteile, denn sie sind nicht zeitlich begrenzt und bieten einen wesentlich größeren Gestaltungsspielraum für verschiedene Lebensbereiche.
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